Kosten


Private Krankenversicherung

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach den Übernahmemodalitäten einer psychotherapeutischen Behandlung. Zumeist sind die Sprechstunden sowie probatorische Sitzungen antragslos möglich, anschließend muss häufig ein Antrag gestellt werden. 

Beihilfe

Für beihilfeversicherte Patienten werden die ersten Sprechstunden sowie probatorische Sitzungen zumeist übernommen. Anschließend muss zum Teil ein Antrag gestellt werden. Nach den probatorischen Sitzungen können Sie bei Ihrer Beihilfestelle die Antragsformulare beantragen.

Selbstzahler

Sie können die Kosten für die Behandlung auch selbst finanzieren. Hierbei gilt ebenso die  Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Die Kosten für eine Sitzung belaufen sich auf 134 bis 168 Euro pro 50 Minuten.

Kostenerstattungsverfahren

gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie bei Kolleg*innen mit Kassenzulassung (also der Möglichkeit direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen) keine Termine erhalten, können Sie über das Kostenerstattungsverfahren eine Behandlung in einer Privatpraxis erhalten. Dafür wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch an die 116 117 um über diese Hotline einen Termin für ein sogenanntes Erstgespräch zu erhalten (ggf. können Sie über diesen Weg auch einen Therapieplatz erhalten). Anschließend wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, um das genaue Vorgehen abzusprechen. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Für gesetzlich versicherte Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren gibt es seit März das Angebot einer Gruppentherapie. Weitere Informationen finden Sie hier:

Kontakt

Psychotherapie Golbs
Wall am Kiez 2
14467 Potsdam
Tel.: 0331- 88 767600
E-Mail: [email protected]
Termine nach Vereinbarung
(Dienstags bis Freitags)